Das Bundesamt für Statistik führt die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen, die per Stichtag 1. Juni 2021 leer stehende Wohnungen oder Einfamilienhäuser haben, sind verpflichtet, diese der Gemeindekanzlei bis spätestens am 4. Juni 2021 mitzuteilen. Bitte die unten stehende Tabelle benützen.
(Telefon: 081 920 47 80; E-Mail: info@tujetsch.ch; Postanschrift: Via Alpsu 62, 7188 Sedrun)