Per 1. Juli 2021 tritt einmal mehr eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Kraft. Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Möglichkeit für Stellensuchende bzw. Arbeitslose, sich online zur Arbeitsvermittlung anzumelden. Deshalb entlässt der Gesetzgeber die Gemeinden per 1. Juli 2021 aus dem Vollzug der Arbeitslosenversicherung.
Für Stellensuchende bzw. Arbeitslose bedeutet das folgendes:
Wer sich wie bis anhin persönlich zur Arbeitsvermittlung anmelden möchte, kann das weiterhin machen, muss das aber neu im örtlich zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) machen. Die RAV in Graubünden finden Sie hier.
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- Wer sich wie bis anhin persönlich zur Arbeitsvermittlung anmelden möchte, kann das weiterhin machen, muss das aber neu im örtlich zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) machen. Die RAV in Graubünden finden Sie hier.
- Neu kann sich die stellensuchende Person online auf arbeit.swiss zur Arbeitsvermittlung anmelden. Eine Anleitung finden Sie auf www.kiga.gr.ch oder hier.
- Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr RAV oder an die Hotline Anmeldung unter 081 257 30 84.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Tujetsch